Wohnen

Das Studierendenwerk Paderborn stellt am Hochschulstandort Paderborn 1.602 Wohnplätze zur Verfügung.

Die Studentenwohnanlage Unionstraße in Lippstadt bietet 98 Wohnplätze in unmittelbarer Nähe zum Campus der HSHL am Standort Lippstadt und zur Innenstadt. Auch der Bahnhof lässt sich fußläufig erreichen. Beste Lage also, um seine Zeit-Ressourcen optimal für das Studium einsetzen zu können.

Die Studentenwohnanlage Lofts im Zentrum in Hamm bietet 99 großzügige Studierendenwohnplätze in optimaler innerstädtischer Lage.

Über unseren Wohnplatzantrag können Sie sich auf eine Wohnung bei uns bewerben.

In unseren Wohnanlagen können Studierende bis zu sechs Semester wohnen. In dieser Zeit orientieren sie sich am Hochschulstandort, entwickeln Freundschaften, können sich kulturell integrieren und gegebenenfalls Sprachschwierigkeiten überwinden.

Die Entwicklung von sozialen Kompetenzen ist eine der Grundideen bei der Anlage von Studierendenwohnanlagen. Kulturelle Integration, aber auch der Austausch von jüngeren und älteren Semestern, steht dabei im Fokus unserer kompetenten Beschäftigten in der Wohnraumverwaltung. Sie stimmen die Belegung der Zimmer fein ab und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur positiv verlaufenden Internationalisierung der Hochschullandschaft.
Die Mieten der Wohnräume sind kostendeckend ausgelegt.

Studierende sollen sich durch die Förderung des Studierendenwerks voll auf ihr Studium konzentrieren können.

Den individuellen Bedürfnissen kommen wir durch die unterschiedlich ausgelegten Wohnsituationen in den Anlagen nach. Wohnraumbewerber können sich über den Wohnplatzantrag direkt für ein Zimmer bewerben, das ihren Wünschen entspricht.

Austauschstudierende

Pro Semester stellen wir ca. 100 unserer Wohnplätze dem International Office für die direkte Vermietung an Austauschstudierende zur Verfügung. Außerdem übernehmen wir die Zimmervermittlung der von den Outgoings frei gegebenen Zimmer. Auf diese Weise stehen zusätzliche Unterkünfte für die Austauschstudierenden zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

1. Auf der Suche nach einem Wohnplatz

Wer kann in den Studierendenwohnanlagen des Studierendenwerks Paderborn wohnen?

Alle eingeschriebenen Studierenden der Universität Paderborn, Katholischen Hochschule Paderborn und der Hochschule Hamm-Lippstadt sind wohnberechtigt. Nachzuweisen ist die Wohnberechtigung (nach deiner Einschreibung) mit einer entsprechenden Studienbescheinigung.

Wie kann ich mich auf einen Wohnheimplatz bewerben?

Um sich auf einen Wohnheimplatz zu bewerben bitte den https://www.studierendenwerk-pb.de/wohnen/weiteres/wohnplatzantrag/ ausfüllen.

Sie erhalten von uns alle ca. 60 Tage eine E-Mail, in der Sie Ihr Interesse an einem Wohnheimplatz bestätigen müssen. Geschieht dies nicht, wird Ihr Antrag automatisch deaktiviert.

Sobald wir Ihnen einen Wohnheimplatz anbieten können, der Ihren Wünschen entspricht, informieren wir Sie per E-Mail – spätestens dann benötigen wir Ihren Zulassungsbescheid oder eine Studienbescheinigung. Erstsemester, die noch keine Studienbescheinigung zum Vertragsabschluss haben, können diese nachreichen.

Wie lange muss ich auf einen Wohnheimplatz warten?

Wir können leider nicht direkt alle Bewerber mit einem Platz versorgen. Aktuell liegt die Wartezeit bei ca. 1-2 Semestern.

Besonders zum Wintersemester empfiehlt es sich, den Antrag möglichst früh zu stellen. Zu dieser Zeit ist die Nachfrage für unsere Wohnheimplätze aufgrund der hohen Zahl an Erstsemestern erfahrungsgemäß höher als die der freien Plätze.

Nach welchen Kriterien werden die Wohnheimplätze vergeben?

Wir vergeben unsere Zimmer und Apartments, die zu Beginn eines Semesters frei werden nach der Bewerberliste (also Eingang der Bewerbung). Sollten zum Semesterstart noch Plätze frei sein oder frei werden, werden diese außerhalb der Warteliste nach Bedürftigkeit, frei vergeben. Bewerber mit nachgewiesenen körperlichen Einschränkungen werden priorisiert, sprechen Sie unsere Sachbearbeiter bitte direkt an.

2. Angebot, Vertrag & Co.

Ich habe ein Angebot erhalten, wie geht es weiter?

Wenn Sie ein Angebot erhalten haben können Sie dieses annehmen. Füllen Sie das Zusage-Formular aus und senden uns dieses als Scan zu. Sofern Sie eine deutsche Anschrift haben, werden wir Ihnen die Vertragsunterlagen zur Unterschrift zusenden. Beachten Sie dazu die Rücksendefristen. Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, fordern wir die erste Miete und Kaution von Ihnen an. Wenn Sie innerhalb der gesetzten Frist zahlen, erhalten Sie die Vertragsunterlagen als PDF-Datei. Füllen Sie alle Unterlagen aus und unterschreiben Sie diese. Dann senden Sie uns die Unterlagen als Scan zurück. Ihre Unterkunft ist dann für Sie sicher. Sobald Sie dann in Deutschland angekommen sind, müssen Sie in die Wohnraumverwaltung kommen und den Vertrag noch einmal im Original unterschreiben.

Alle Erstmieter erhalten einen Vertrag über 6 Semester. Der Vertrag kann um bis zu 2 Semester verlängert werden. Sie werden frühzeitig über eine Verlängerungsmöglichkeit informiert.

Wenn Sie sich auf ein Angebot nicht zurückmelden, wird Ihre Bewerbung deaktiviert. Sie können ein Angebot auch ablehnen und bitten auf der Warteliste zu bleiben bzw. mit der Sachbearbeitung Kontakt aufnehmen, wenn Sie Fragen haben.

Nachdem Sie zwei Angebote abgelehnt haben, wird Ihre Bewerbung deaktiviert. Sie erhalten dann kein weiteres Angebot mehr.

Ich habe den Vertrag unterzeichnet und bereits gezahlt, trete mein Studium aber nicht in Paderborn, Hamm oder Lippstadt an oder kann nicht einreisen. Was kann ich tun?

Wir benötigen einen Nachweis, dass Sie nicht an den Standorten studieren oder nach Deutschland einreisen können (Absage der Universität oder Hochschule, Ablehnung Ihres Visums). Sie müssen dann schriftlich zum Ende des Folgemonats kündigen und die Kündigung wie oben begründen. Wir werden dann versuchen Ihre Unterkunft schnell weiterzuvermieten. Bei einen etwaigen so entstandenen Leerstand tragen Sie allerdings die Mietkosten.

Wo und wann bekomme ich meine Zimmerschlüssel / Wie läuft die Übergabe ab?

Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Hausmeister Ihres Wohnheims. Mit dem unterzeichneten Mietvertrag erhalten Sie einen Flyer mit den Kontaktdaten der Hausmeister. Sprechen Sie einen Einzugstermin bitte direkt mit dem Hausmeister ca. 1–2 Wochen vor Mietvertragsbeginn ab. Einzüge sind nur am ersten Werktag eines Monats möglich. Wenn der erste Mietvertragstag auf einen Samstag, Sonntag oder arbeitsfreien Feiertag fällt, können Sie erst am nächsten darauffolgenden Arbeitstag einziehen.

Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt. Schauen Sie sich das Zimmer oder Apartment genau an und lassen Sie Mängel im Protokoll vermerken. Das ist wichtig für Ihren späteren Auszug. Wir gehen davon aus, dass Mängel, die bei Ihrem Auszug vermerkt werden und nicht bei Einzug notiert waren, von Ihnen verursacht wurden. Die Kosten für die Mängelbeseitigung werden dann von Ihrer Kaution einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.

Haustiere sind in unseren Wohnanlagen generell nicht erlaubt.

3. Fragen während des Mietverhältnisses

In meiner Wohnung ist etwas kaputt oder defekt, was mache ich?

Wenn Sie einen Mangel oder defekt in Ihrer Wohnung feststellen (z. B. Herd funktioniert nicht, ein Abfluss ist verstopft etc.), dann informieren Sie bitte sofort den Hausmeister der Wohnanlage. Die Kontaktdaten des Hausmeisters und seine Bürosprechzeiten finden Sie auf unserer Homepage unter der entsprechenden Wohnanlage. Versuchen Sie bitte nicht selbst eine Reparatur durchzuführen und z. B. Abflüsse aufzuschrauben. Wenn Sie doch einmal selbst eine Reparatur z. B. am Wochenende durchgeführt haben, dann lassen Sie den Hausmeister unbedingt Ihre Arbeit kontrollieren. Dies verursacht keine Kosten. Ein eventueller Folgeschaden kann aber Kosten verursachen, die wir Ihnen dann evtl. in Rechnung stellen müssen. Daher Reparaturen immer vom Hausmeister durchführen lassen.

Ich habe Probleme mit meinen Mitbewohnern in meiner Wohngemeinschaft / Ich fühle mich von den Nachbarn gestört. Wen spreche ich an?

Wenn es Probleme in Ihrer WG gibt oder mit Nachbarn (Putzplan wird nicht eingehalten, Nachbarn sind in der Nacht laut etc.), dann empfehlen wir die Mitbewohner in der WG oder die Nachbarn erstmal direkt anzusprechen. Häufig ist der anderen Person ihr störendes Verhalten nicht bewusst. Wenn sich die Probleme miteinander nicht lösen lassen, dann sprechen Sie die für Ihre Wohnanlage zuständige Person in der Wohnraumverwaltung an. Schreiben Sie eine E-Mail, in der Sie die Situation erklären. Wir werden dann versuchen zu vermitteln.

Ich habe eine Mahnung oder Rechnung erhalten / Ich habe finanzielle Probleme und kann meine Miete nicht zahlen. Was kann ich tun. Welche Konsequenzen gibt es?

Wir ziehen die monatliche Miete üblicherweise von Ihrem deutschen oder europäischen Bankkonto (sofern die Bank am SEPA-Verfahren teilnimmt) ein. Wenn Ihr Konto nicht gedeckt ist, wird der Betrag von der Bank zurückgebucht. Die Miete ist dann nicht gezahlt und wir mahnen Sie an. Sollten Sie mir zwei Mieten im Rückstand sein, dann sind wir zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.

Wenn Sie also finanzielle Probleme haben und nicht zahlen können, dann kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Abteilung Soziales kann versuchen Ihnen zu helfen. Über finanzielle Probleme sprechen hilft mehr als die Dinge laufen zu lassen.

Denken Sie bitte daran, dass nicht bezahlte Mieren zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.Wenn Sie im Laufe des Mietverhältnisses Kosten verursacht haben (z.B. Schließdienst, Ersatzschlüssel, Reparatur eines von Ihnen verursachten Schadens) dann erhalten Sie darüber eine Rechnung. Bezahlen Sie diese bitte Fristgerecht. Wollen Sie in Raten zahlen, dann kontaktieren Sie die entsprechende Sachbearbeitung.

Ich muss regelmäßig zum Wintersemester meine Studienbescheinigung einreichen. Was passiert, wenn ich das nicht tue?

Bitte scannen Sie zu Beginn eines jeden Wintersemesters die aktuelle Studienbescheinigung ein und senden diese an die für Ihr Wohnheim zuständige Sachbearbeitung in der Wohnraumverwaltung.

Wenn Sie das nicht bis Ende Oktober eines Jahres tun, dann werden wir Sie einmal erinnern und dann das Mietverhältnis kündigen, da wir dann davon ausgehen, dass Sie nicht mehr eingeschrieben und somit nicht mehr wohnberechtigt sind.

Ich verlasse Paderborn für ein Auslandssemester bzw. ein Praktikum. Meine Wohnung möchte ich untervermieten. Wie geht das?

Eine Untervermietung ist nur im Zusammenhang mit einem Auslandssemester und studienbedingten Praktikum außerhalb Paderborns möglich. Die Untervermietung ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Wenn Sie eine Untervermietung planen, sprechen Sie bitte frühzeitig das Team der Wohnheimverwaltung an.

Ich möchte das Mietverhältnis beenden und kündigen. Was muss ich beachten?

Das Mietverhältnis muss immer schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift gekündigt werden. Sie können immer zum Ende eines Semesters mit dreimonatiger Frist kündigen. Wenn Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen, können Sie zum Ende des jeweiligen Folgemonats kündigen.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte das Team der Wohnraumverwaltung.

4. Fragen zum Auszug, Kaution und Co.

Mein Mietvertrag endet und ich muss ausziehen. Was ist zu tun?

Die Wohnung ist spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses zurückzugeben. Wenn der letzte Tag des Mietverhältnisses auf einen Samstag, Sonntag oder arbeitsfreien Feiertag fällt, so ist die Wohnung am letzten Arbeitstag zu übergeben. Der Übergabetermin ist mit dem Hausmeister der Wohnanlage zwei Wochen zuvor abzusprechen. Die Wohnung ist vom Mieter besenrein zu verlassen. In einem Auszugsprotokoll werden Mängel festgehalten (Beschädigungen an den Wänden die Malerarbeiten notwendig machen, Schäden am Mobiliar, Verschmutzte Matratze etc.). Sämtliche dokumentierten Schäden werden vom Studierendenwerk auf Kosten des Mieters behoben.

Der Hausmeister kann in der Übergabe die Kosten nicht beziffern, wir bitten um Verständnis.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück. Welche Kosten werden einbehalten?

Die Kosten der vertraglich vereinbarten Endreinigung werden in jedem Fall von der Kaution einbehalten. Die Kosten für evtl. Malerarbeiten und Reparaturen werden ebenfalls von der Kaution einbehalten. Sollten die verursachten Kosten höher als die Kaution sein, so erhalten Sie eine Rechnung und müssen den Differenzbetrag zu Kaution überweisen. Die Bearbeitung des Auszugsprotokolle kann bis zu 2 Monate nach Auszug dauern. Sie erhalten per E-Mail eine Kautionsabrechnung oder Rechnung.

Haben Sie weitere Fragen?

Gern können Sie sich bei Fragen oder Anregungen an das Team der Wohnheimverwaltung wenden Wohnen - Studierendenwerks Paderborn (studierendenwerk-pb.de)