Beitragsordnung

Anpassung des Sozialbeitrags ab dem Wintersemester 2025/26

Ab dem Wintersemester 2025/26 wird der Sozialbeitrag für Studierende des Studierendenwerks Paderborn von derzeit 98 Euro auf 110 Euro pro Semester erhöht. Diese Anpassung ist aufgrund verschiedener wirtschaftlicher Herausforderungen notwendig geworden, mit denen das Studierendenwerk aktuell konfrontiert ist. Trotz der Erhöhung bleibt der Sozialbeitrag in Paderborn jedoch einer der niedrigsten in Nordrhein-Westfalen.

Die Entscheidung zur Erhöhung des Beitrags wurde sorgfältig abgewogen und basiert auf mehreren Faktoren. Dazu zählen steigende Kosten in vielen Bereichen, wie etwa höhere Preise für Lebensmittel, Energie und Personal. Zusätzlich entfällt die bisherige Unterstützung durch Sonderzuschüsse und Coronahilfen, die als finanzielle Überbrückung dienten.

Das Studierendenwerk hat jedoch betont, dass es intensiv an der Effizienzsteigerung arbeitet. Trotz der Beitragserhöhung wird es keine Anpassung der Preise für Studierende in der Gastronomie und für das Wohnen bis mindestens März 2026 geben. Auch das Leistungsangebot bleibt unverändert und in gewohnter Qualität erhalten. Zudem kommt das Studierendenwerk den gewachsenen Anforderungen an neuen und vielfältigen Bedürfnissen der Studierenden nach, mit erweiterten Angeboten in den sozialen und interkulturellen Bereichen.

Zur Verdeutlichung der Notwendigkeit der Beitragserhöhung möchte das Studierendenwerk auch einen Blick auf die eigene Finanzstruktur werfen. Etwa 20 % der Einnahmen des Studierendenwerks stammen aus den Sozialbeiträgen, welche damit ein wesentliches Element der Finanzierung der Tätigkeiten des Studierendenwerks ausmachen. Gleichzeitig führen stark rückläufige Studierendenzahlen zu geringeren Einnahmen durch die Sozialbeiträge. Diese Transparenz zeigt, wie wichtig die Beiträge sind, um die vielfältigen Dienstleistungen für Studierende weiterhin anbieten zu können.

Mit dieser Beitragserhöhung möchte das Studierendenwerk sicherstellen, dass auch in Zukunft das umfangreiche Angebot für die Studierenden der Universität Paderborn, der Hochschule Hamm-Lippstadt und der katho NRW, Abteilung Paderborn, aufrechterhalten werden kann.

11. Änderung der Beitragsordnung