Aktuelle Informationen des Landes NRW
Verbreitung und gesundheitliche Maßnahmen:
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MASSNAHMEN im Studierendenwerk Paderborn
Stand 23. Februar 2021 - 09:00 Uhr:
BERATUNG
Unsere Beratungsangebote erfolgen bis auf weiteres ausschließlich telefonisch oder über E-Mail. Unterlagen, die Sie abgeben wollen, senden Sie bitte per Post, per E-Mail oder reichen sie über den Briefkasten am Eingang der Hauptverwaltung ein. (BAföG und Wohnen). Gesonderte Informationen über Studiendarlehen erhalten Sie hier.
Geöffnet in Paderborn:
- Cafébar Bona Vista - Paderborn: montags bis freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr.
Informationen zum Angebot und zu den Zutrittsbedingungen. - Caféte - Paderborn: warmes Mittagessen. Änderungen können auf Grund der Corona-Pandemie auftreten.
Link zur Information.
Frisör
Hair-Academy: Ab dem 1. März 2021 wieder geöffnet. Telefonische Terminabsprachen:
05251 2059132 zu den generelle Öffnungszeiten des Salons.
Montag - Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr | Freitag 09:00 - 16:00 Uhr
Link zur Information.
Hinweis: Alle weiteren gastronomischen Einrichtungen inklusive DeliCard-Service bleiben bis auf weiteres geschlossen. DeliCards können zur Öffnungszeit des Gebäudes ME (montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr) im Mensafoyer aufgeladen werden.
KINDERBETREUUNG
Information zur Regelung der Betreuung stehen für Sie auf unserer Hauptseite der Kitas bereit.
STUDIENFINANZIERUNG - BAföG:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sichert zu, dass das BAföG auch bei der Schließung von Hochschulen weitergezahlt werde und es keine pandemiebedingten Nachteile im BAföG geben wird.
Link zur Information.
- Januar 2021: Weiteres Semester mehr BAföG!
Mit erneuter Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der weiteren Einschränkungen im WS 2020/2021 wird auch erneut die Förderungshöchstdauer und der Vorlagezeitpunkt des Leistungsnachweises verlängert. Dafür ist jedoch eine Antragstellung erforderlich.
Hier geht es zu den Antragsformularen und weiteren Hinweisen.
- Juni 2020: 1 Semester mehr BAföG!
Nach Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erhöht sich die Förderungshöchstdauer aufgrund der Erhöhung der Regelstudienzeit nach § 10 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung. Dadurch verschiebt sich auch die Vorlage des Leistungsnachweises um ein Semester.
Schnell einen BAföG-Antrag stellen!
- April 2020: Keine Auswirkungen von Jobs in systemrelevanten Branchen auf die BAföG-Förderung
Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unsere Gesellschaft unterstützt, behält damit seine volle BAföG-Förderung.
Daraus erzielte Einkünfte kürzen nicht das BAföG!
Die vollständige Pressemitteilung zu Einkünfte aus systemrelevanten Jobs kürzen BAföG nicht finden Sie hier.
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Sie bei der Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V. (Daka) ein zinsloses Daka-Darlehen bis zu 12.000,00 € bei Stellung eines Bürgen beantragen können. Informationen unter: www.daka-darlehen.de.
Direkte Informationsstelle über Daka-Studiendarlehen beim Studierendenwerk Paderborn.
Wiederaufnahme der BMBF-Überbrückungshilfe (Ü-Hilfe II) ab 20.11.2020, bis 31.3.2021, für Studierende in pandemiebedingter Notlage
Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden!
Link zur Information.
Locale Hilfsfonds für Studierende in unserem Zuständigkeitsbereich
- Corona-Hilfsfonds für Studierende der Universität Paderborn
Fond in Umsetzung durch die Universitätsleitung, den AStA und die Universitätsgesellschaft: Informationen und Antragstellung. - Katholische Hochschulgemeinde Paderborn
Sozialberatung und Notfallhilfe Link zur Information
Links mit aktuellen Mini-Jobs
- RADIO HILFT - Aktuelle Jobangebote und die Möglichkeit eigene Dienstleistungen anzubieten. Radio Hochstift hilft und Radio Lippe hilft.
Stipendien
- Elternkompass: "Stipendienbewerbung trotz Krise: Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende"
Weitere Hinweise zu Stipendien erhalten Sie hier.
Kinderzuschlag durch die Familienkasse
Verbesserungen aufgrund des Coronavirus. Link zur Information.
Härtefallregelung: Hartz IV als Darlehen für Studierende
Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die aufgrund der aktuellen Situation ihr eigenes Einkommen aus Nebenjobs verlieren, können Anspruch auf Sozialleistungen haben (Arbeitslosengeld II, Wohngeld). Hierfür ist regelmäßig die Beurlaubung vom Studium Voraussetzung. Sind Studierende nicht beurlaubt, besteht die Möglichkeit, eine darlehensweise Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch aufgrund eines Härtefalls zu beantragen. In der aktuellen Situation kommt die Annahme eines besonderen Härtefalls in Betracht, sofern auf Grund der Auswirkungen der Pandemie eine erhebliche Einkommensminderung eingetreten ist. Es entscheidend im Einzelfall das zuständige Jobcenter.
Weitere Informationen zu Hartz IV als Darlehen für Studierende erhalten Sie auch hier.
oder bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
GEBÜNDELT
- FAQs, zusammengestellt durch den Dachverband der Studenten- und Studierendenwerke:
Was ist mit meinem BAföG, was, wenn ich den Nebenjob verliere, was mit meinem Mietvertrag im Wohnheim? FAQs zu den Auswirkung der Corona-Krise. - Information der Studierendenwerke NRW.
- Informationen der Hochschulen:
Universität Paderborn
Hochschule Hamm-Lippstadt
KatHO Paderborn