Aktuelle Infos

Energiepreispauschale (200,– € Einmalzahlung für Studierende)

Wer bekommt die Einmalzahlung?

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten.

Muss die Einmalzahlung beantragt werden?

Ja. Seit dem 15. März kann die Einmalzahlung unter einmalzahlung200.de beantragt werden. Den Zugangscode für die Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Hochschule. Für den Nachweis Ihrer Identität ist ein BundID-Konto notwendig. Außerdem brauchen Sie Ihren Online-Ausweis oder Ihr persönliches Elster-Zertifikat. Für die Online-Ausweisfunktion benötigen Sie ein aktuelles Smartphone und eine Identifizierungs-App.

Weitere Infos

Weitere wichtige Änderungen im Jahr 2023

Kindergeld

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar auf 250,– € pro Kind erhöht. Mehr dazu finden Sie hier.

Bürgergeld

Das neue Bürgergeld ersetzt „Hartz IV“ und enthält eine Steigerung der Regelsätze. Für Studierende ist das Bürgergeld nur in Ausnahmefällen relevant. Mehr dazu finden Sie hier.

Krankenversicherung

Bei vielen Krankenversicherungen steigen die Zusatzbeiträge. Die Kundinnen und Kunden müssen darüber nicht explizit informiert werden, im Zweifel schauen Sie auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse nach. Einen Überblick finden Sie hier.

Wohngeld

Der Wohngeldsatz wird mit dem neuen „Wohngeld Plus“ deutlich erhöht, außerdem sollen mehr Haushalte vom Wohngeld profitieren. Weitere Informationen finden Sie hier. Der Wohngeldrechner wurde in diesem Zusammenhang auch aktualisiert.

Zum Wohngeldrechner

Unterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle, die als Richtwert für Unterhaltszahlungen dient, wurde 2023 in ihren Bedarfssätzen angepasst.