Aktuelle Infos

Energiepreispauschale (200,– € Einmalzahlung für Studierende)

Wer bekommt die Einmalzahlung?

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten.

Muss die Einmalzahlung beantragt werden?

Ja. Ab dem 15. März soll die Einmalzahlung beantragt werden können. Die Website einmalzahlung200.de ist bereits freigeschaltet und informiert über die Vorgehensweise und allgemeine Fragen zum Thema. Ab Mittwoch, 15. Februar, soll für individuelle Fragen eine Hotline freigeschaltet werden. Den Zugangscode für die Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Hochschule.

Was können Sie jetzt schon tun?

Sie können ein BundID-Konto anlegen, das zum Nachweis Ihrer Identität notwendig ist. Außerdem brauchen Sie Ihren Online-Ausweis oder Ihr persönliches Elster-Zertifikat. Für die Online-Ausweisfunktion benötigen Sie ein aktuelles Smartphone und eine Identifizierungs-App.

Wann wird sie ausgezahlt?

Wann die Einmalzahlung genau ausgezahlt wird, ist nicht bekannt.

Weitere Infos

Heizkostenzuschuss II

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

  • Alle BAföG- und Wohngeld-Empfänger
  •  Menschen in Aufstiegsfortbildung und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld

Zur Berechtigung muss mindestens einen Monat von September bis Dezember eine Förderung (z. B. BAföG oder Wohngeld) bezogen worden sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Studierende, Azubis und Schüler*innen erhalten 345,– €.
  •  Wohngeld-Haushalte gestaffelt nach Personenzahl:
    • 1-Personen-Haushalt 415,– €
    •  2-Personen-Haushalt 540,– €
    •  Jede weitere Person +100,– €

Muss der Heizkostenzuschuss II beantragt werden?

Nein, wie beim 1. Heizkostenzuschuss wird dieser direkt an die jeweiligen Zuschussberechtigten ausgezahlt, indem er auf das Konto überwiesen wird.

Wann wird der Zuschuss ausbezahlt?

Aktuellen Informationen zufolge voraussichtlich ab Ende Februar 2023 (Stand 8. Februar 2023).

Weitere wichtige Änderungen im Jahr 2023

Kindergeld

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar auf 250,– € pro Kind erhöht. Mehr dazu finden Sie hier.

Bürgergeld

Das neue Bürgergeld ersetzt „Hartz IV“ und enthält eine Steigerung der Regelsätze. Für Studierende ist das Bürgergeld nur in Ausnahmefällen relevant. Mehr dazu finden Sie hier.

Krankenversicherung

Bei vielen Krankenversicherungen steigen die Zusatzbeiträge. Die Kundinnen und Kunden müssen darüber nicht explizit informiert werden, im Zweifel schauen Sie auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse nach. Einen Überblick finden Sie hier.

Wohngeld

Der Wohngeldsatz wird mit dem neuen „Wohngeld Plus“ deutlich erhöht, außerdem sollen mehr Haushalte vom Wohngeld profitieren. Weitere Informationen finden Sie hier. Der Wohngeldrechner wurde in diesem Zusammenhang auch aktualisiert.

Zum Wohngeldrechner

Unterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle, die als Richtwert für Unterhaltszahlungen dient, wurde 2023 in ihren Bedarfssätzen angepasst.