Studieren mit Kind

Die Studienfinanzierung eröffnet Studierenden mit Kind(ern) grundsätzlich folgende Möglichkeiten, damit die durch die Erziehung eventuell entstehenden Nachteile ausgeglichen werden können:

BAföG:
  1. Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn
  2. Höherer Bedarf, Kinderbetreuungszuschlag
    Infoblatt – Kinderbetreuungszuschlag (PDF)
    Formblatt 04 – Kinderbetreuungszuschlag (PDF)
  3. Zusätzlicher Einkommensfreibetrag für Studierende
  4. Zusätzlicher Vermögensfreibetrag für Studierende
  5. Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
    Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF)
    Antrag auf verspätete Vorlage § 48 Absatz 2 BAföG (PDF)
  6. Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
    Infoblatt – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
    Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)

Eine umfassende Beratung und viele weitere Informationen erhalten Sie auch beim FamilienServiceBüro der Universität Paderborn.

Die Bundesregierung informiert in einem Familienportal ebenfalls ausführlich über Familienleistungen.