Studieren mit Behinderung

Für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit ohne genügend Eigenmittel steht zur Finanzierung des ausbildungsgeprägten Unterhalts die Ausbildungsförderung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetzes) an erster Stelle.

Das BAföG sieht grundsätzlich folgende Regelungen vor, die behinderungsspezifische Nachteile ausgleichen sollen:

  1. Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn
  2. Zusätzlicher Vermögensfreibetrag für Studierende
  3. Zusätzlicher Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung der Eltern / des Ehegatten / des eingetragenen Lebenspartners
    Antrag – Außergewöhnliche Belastung (PDF)
  4. Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
    Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF)
  5. Antrag – Verspätete Vorlage Leistungsnachweis (PDF)
  6. Fachrichtungswechsel aus unabweisbarem Grund
  7. Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
    Infoblatt – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
    Antrag – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)

Das Deutsche Studierendenwerk informiert umfangreich auf deren Homepage. Ein ausführliches Handbuch steht dort zur Verfügung.

Bei Fragen steht Ihnen gerne auch die für Sie zuständige Sachbearbeitung zur Verfügung.

 

 

Hinweis

Studierende mit Behinderung könnten neben dem BAföG zusätzlich noch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für ihre Unterkunft haben, wenn ihre Wohnung wegen der Behinderung teurer ist als üblich.

Eine eventuelle Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für erforderliche Hilfsmittel finden Sie hier.

Lassen Sie sich von den Sozialämtern beraten.