Studieren im Ausland

Sie möchten eine Zeitlang im Ausland studieren?

Für eine BAföG-Förderung im Ausland gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für eine Inlandsförderung. Darüber hinaus muss der ständige Wohnsitz der anstragstellenden Person in Deutschland liegen und es muss sich um eine anerkannte Hochschule handeln.

Ein Auslandsaufenthalt ist kostenintensiv. Informieren Sie sich möglichst früh, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. BAföG könnte eine davon sein. Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen!

Welches Amt für Sie dann zuständig ist, richtet sich nach dem Land, in dem Sie das Auslandssemester verbringen. Im DSW-Flyer „Studieren im Ausland“ finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten für das Zielland. Sie können das zuständige Studierendenwerk außerdem herausfinden, indem Sie Ihr Zielland auf der Internetseite des DSW in die Suchleiste eingeben.

Die Antragsbearbeitung nimmt erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch. Daher empfehlen wir, die Antragsformulare frühzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen.

Die Internetseite des Deutschen Studierendenwerks – dem Dachverband der Studenten- und Studierendenwerke – bietet weitere interessante und hilfreiche Informationen zum Thema „BAföG im Ausland“.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Stipendien, auch für kürzere Praktikumsaufenthalte im Ausland, vergibt der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst). Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Eine Sonderförderung für Studierende mit einem Grad der Behinderung ist ggf. auch über NA DAAD möglich.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten könnte auch die Daka (zinslos) und die KfW (Zinssatz: 7,82 %, Stand: 01.04.2023) bieten.

Über die günstige Daka Vergabe können Förderungsmittel für studienbedingte Auslandsaufenthalte bis zu 6.000,00 € gewährt werden. Lassen Sie sich gerne bei uns beraten.