Antragsformulare

Ausbildungsförderung wird von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wurde, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats. BAföG wird nicht rückwirkend gewährt.

Allgemeine Hinweise

Ansprüche können aus dem Inhalt nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetze und Verordnungen sind nur gültig und finden Anwendung entsprechend ihrer jeweils aktuellsten Fassung, die im einschlägigen amtlichen Verkündungsorgan (insbesondere Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger) veröffentlicht ist.

Online-Antrag

Nutzen Sie das Portal BAföG digital

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin die hier zur Verfügung gestellten Formulare unter „Erstantrag“ und „Wiederholungsantrag“ nutzen, um Ihren Antrag auf dem Postweg zu stellen.

Erstantrag

Diese Formblätter benötigen wir:

Formblatt 01

Das Formblatt 01

Das Formblatt 01 ist der eigentliche Antrag auf Ausbildungsförderung und auf jeden Fall erforderlich.

Bitte füllen Sie das Formblatt vollständig und gut leserlich aus.

Formblatt 01 - Antrag auf Ausbildungsförderung (PDF)

Bankverbindung

Ausbildungsförderung wird nur bargeldlos geleistet. Achten Sie bitte darauf, die Zahlen richtig und gut lesbar einzutragen, da sonst lange Zahlungsverzögerungen auftreten können. Die Angabe der IBAN Nummer ist zwingend erforderlich.

Nachweis einer eigenen Unterkunft

Sie wohnen während der Ausbildung nicht mehr zu Hause? Dann reichen Sie eine Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung ein.

Alternativ können Sie eine Mietbescheinigung (PDF) nutzen. Legen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben vor.

Krankenversicherungsnachweis

  1. Wenn Sie gesetzlich (z. B. über Ihre Eltern) mitversichert sind, wird keine Bescheinigung benötigt.
  2. Sind Sie bereits selbst gesetzlich krankenversichert (z. B. Erreichen des 25sten Lebensjahres), wird die  Bescheinigung der Krankenkasse nach § 13a  BAföG benötigt.
    Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse (PDF)
  3. Sofern Sie privat krankenversichert sind, wird die Bescheinigung der Krankenkasse nach § 13a BAföG benötigt.
    Bescheinigung der privaten Krankenkasse (PDF)
  4. Sofern Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, wird diese Bescheinigung der Krankenkasse (PDF) benötigt.

Infoblatt - Erfassung der Steuer-ID (PDF)

Eigenes Einkommen

Bei den Angaben zum eigenen Einkommen sind die voraussichtlichen Einnahmen im Bewilligungszeitraum, also in der Regel einem Jahr, einzutragen. Beabsichtigen Sie in dieser Zeit, z. B. in den Semesterferien, zu arbeiten, so kürzt nicht automatisch jeder verdiente Euro die Förderung. Bruttoverdienste von ledigen Studierenden bis zu jährlich 6.251,02 € sind anrechnungsfrei.

Praktikumsvergütung wird anders berechnet. Weitere Infos:

Infoblatt - Hinweise zu eigenen Einkünften (PDF)

Vermögen

Beispiele für anzugebendes Vermögen sind Sparguthaben, Aktien- und Wertpapiere oder Grundstücke, PKW oder Motorrad. Maßgebend ist hier der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei ledigen Studierenden, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird Vermögen über 15.000,00 € und bei vollendetem 30. Lebensjahr 45.000,00 € in monatlichen gleichen Teilen vom Förderungsbedarf abgezogen. Bitte vergewissern Sie sich, ob auf Ihren Namen Vermögensanlagen getätigt werden, da auch solche Kapitalwerte anzugeben sind.

Ihrer Angaben können jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden.

Weitere Hinweise, insbesondere zur Nachweisführung, im:
Infoblatt - Vermögen (PDF)

Hinweis

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein Teil des Vermögens oder des Einkommens des Auszubildenden anrechnungsfrei bleiben. Der formlose Antrag ist vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.

Schulischer und beruflicher Werdegang

Bitte vollständige und lückenlose Angaben bis Beginn Studium.

Formblatt 02

Für Vorpraktika, die für das anschließende Studium erforderlich sind, wird das Formblatt 02 von der jeweiligen Praktikumsstelle benötigt.

Formblatt 02 - Bescheinigung nach § 9 BAföG (PDF)

Formblatt 03

Formblatt 03 - Einkommenserklärung (PDF)

Einkommenserklärung des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners und der Eltern.
Jede Person hat diese Erklärung abzugeben.
Zur Berechnung der Ausbildungsförderung werden die Einkommensunterlagen des vorletzten Kalenderjahres benötigt. Belege wie der komplette Einkommensteuerbescheid, Krankengeld, Arbeitslosengeld, geringfügige Beschäftigung oder Rentenbescheide bitte beifügen.

Beispiel

Für einen Antrag von Oktober 2022 bis September 2023 sind die Einkünfte des Ehegatten / des eingetragenen Lebenspartners / der Eltern aus dem Jahr 2020 entscheidend.

Liegt der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid noch nicht vor, kann gemäß § 24 Absatz 2 BAföG eine glaubhaft gemachte Erklärung über die Einkommensverhältnisse vorgelegt werden. Ausbildungsförderung wird vorerst unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, wird über den Antrag  abschließend entschieden.

Antrag Formblatt - Erklärung und Glaubhaftmachung (PDF)

Hinweis

Als Antragsteller sind Sie verpflichtet, die Unterlagen (Formblätter/Einkommensunterlagen) Ihres Ehepartners, Ihres Vater und/oder Ihrer Mutter vorzulegen. Ist dies nicht möglich, weil Sie z. B. keinen Kontakt zu Ihren Eltern haben, kontaktieren Sie uns umgehend.

Studienbescheinigung § 9 BAföG

Studierende an der Universität Paderborn und Studierende an der Hochschule Hamm-Lippstadt haben die Möglichkeit eine Einverständniserklärung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Hochschule und Studierendenwerk abzugeben. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Hochschule (Service Center oder Campus Office).

Alle anderen Studierenden haben die Studienbescheinigung nach § 9 BAföG der entsprechenden Ausbildungsstätte einzureichen.

Achtung!

Für ein Masterstudium muss immer ein neuer Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt werden. Mit Aufnahme des Masterstudiums beginnt ein neuer Ausbildungsabschnitt.

Zu wenig Zeit, um noch rechtzeitig einen Antrag auszufüllen?

Dann stellen Sie zunächst einen fristwahrenden Antrag.

Wenn die Zeit knapp ist, können Sie vorerst einen fristwahrenden Antrag stellen und die Formblätter und Nachweise nachreichen.

Fristwahrender Antrag (PDF)

Wiederholungsantrag

Allgemeine Hinweise

Damit es nicht zu einer Zahlungsunterbrechung Ihrer BAföG-Leistungen kommt, reichen Sie Ihre Antragsunterlagen rechtzeitig und vollständig, mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes, ein.

Mit der Checkliste für einen Wiederholungsantrag (PDF) haben Sie eine übersichtliche und kompakte Information als Hilfestellung zum Ausfüllen der Formulare.

Haben sich Ihre Verhältnisse seit der letzten Antragstellung nicht verändert?

Dann nutzen Sie das Formblatt 09.

Zur erleichterten Antragstellung gibt es für Sie ein neues Formblatt:

Formblatt - 09 - Folgeantrag auf Ausbildungsförderung (PDF)

Dieses Formblatt können Sie jedoch nur nutzen, wenn sich keine Änderungen in Ihren Verhältnissen zum Vorantrag ergeben bzw. ergeben haben.
Außerdem sind neben dem Formblatt 09 auch erneut die Einkommensunterlagen Ihrer Eltern (Formblatt 03) sowie Ihre Studienbescheinigung erforderlich.

Haben sich seit Ihrer letzten Antragstellung Änderungen ergeben?

Dann ist weiterhin das Formblatt 01 erforderlich.

Das Formblatt 01

Mit der Checkliste für einen Erstantrag (PDF) haben Sie eine übersichtliche und kompakte Information als Hilfestellung zum Ausfüllen der Formulare.

Das Formblatt 01 ist der eigentliche Antrag auf Ausbildungsförderung und auf jeden Fall erforderlich. Bitte füllen Sie das Formblatt vollständig und gut leserlich aus.

Formblatt 01 - Antrag auf Ausbildungsförderung (PDF)

Bankverbindung

Ausbildungsförderung wird nur bargeldlos geleistet. Achten Sie bitte darauf, die Zahlen richtig und gut lesbar einzutragen, da sonst lange Zahlungsverzögerungen auftreten können. Die Angabe der IBAN Nummer ist zwingend erforderlich.

Nachweis einer eigenen Unterkunft

Nachweis einer eigenen Unterkunft

Sie wohnen während der Ausbildung nicht mehr zu Hause? Dann reichen Sie eine Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung ein.

Alternativ können Sie eine Mietbescheinigung (PDF) nutzen. Legen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben vor.

Krankenversicherungsnachweis

  1. Wenn Sie gesetzlich (z. B. über Ihre Eltern) mitversichert sind, wird keine Bescheinigung benötigt.
  2. Sind Sie bereits selbst gesetzlich krankenversichert (z. B. Erreichen des 25sten Lebensjahres), wird die  Bescheinigung der Krankenkasse nach § 13a  BAföG benötigt.
    Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse (PDF)
  3. Sofern Sie privat krankenversichert sind, wird die Bescheinigung der Krankenkasse nach § 13a BAföG benötigt.
    Bescheinigung der privaten Krankenkasse (PDF)
  4. Sofern Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, wird diese Bescheinigung der Krankenkasse (PDF) benötigt.

Infoblatt - Erfassung der Steuer-ID (PDF)

Eigenes Einkommen

Bei den Angaben zum eigenen Einkommen sind die voraussichtlichen Einnahmen im Bewilligungszeitraum, also in der Regel einem Jahr, einzutragen. Beabsichtigen Sie in dieser Zeit, z. B. in den Semesterferien, zu arbeiten, so kürzt nicht automatisch jeder verdiente Euro die Förderung. Bruttoverdienste von ledigen Studierenden bis zu jährlich 6.251,02 € sind anrechnungsfrei.

Praktikumsvergütung wird anders berechnet. Weitere Infos:

Infoblatt - Hinweise zu eigenen Einkünften (PDF)

Vermögen

Beispiele für anzugebendes Vermögen sind Sparguthaben, Aktien- und Wertpapiere oder Grundstücke, PKW oder Motorrad. Maßgebend ist hier der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei ledigen Studierenden, die das 30. Lebendjahr noch nicht vollendet haben, wird Vermögen über 15.000,00 € und bei vollendetem 30. Lebensjahr 45.000,00 € in monatlichen gleichen Teilen vom Förderungsbedarf abgezogen. Bitte vergewissern Sie sich, ob auf Ihren Namen Vermögensanlagen getätigt werden, da auch solche Kapitalwerte anzugeben sind.

Ihrer Angaben können jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden.

Weitere Hinweise, insbesondere zur Nachweisführung, im:
Infoblatt - Vermögen (PDF)

Hinweis

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein Teil des Vermögens oder des Einkommens des Auszubildenden anrechnungsfrei bleiben. Der formlose Antrag ist vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.

Schulischer und beruflicher Werdegang

Bitte vollständige und lückenlose Angaben bis Beginn Studium.

Außerdem werden bei jeder Antragstellung erneut folgende Formblätter benötigt:

Studienbescheinigung § 9 BAföG

Studierende an der Universität Paderborn und Studierende an der Hochschule Hamm-Lippstadt haben die Möglichkeit eine Einverständniserklärung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Hochschule und Studierendenwerk abzugeben. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Hochschule (Service Center oder Campus Office).

Alle anderen Studierenden haben die Studienbescheinigung nach § 9 BAföG der entsprechenden Ausbildungsstätte bzw. das Formblatt 02 einzureichen.

Formblatt 03

Einkommenserklärung des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners und der Eltern.
Jede Person hat diese Erklärung abzugeben.
Zur Berechnung der Ausbildungsförderung werden die Einkommensunterlagen des vorletzten Kalenderjahres benötigt. Belege wie der komplette Einkommensteuerbescheid, Krankengeld, Arbeitslosengeld, geringfügige Beschäftigung oder Rentenbescheide bitte beifügen.

Formblatt 03 - Einkommenserklärung (PDF)

Beispiel

Für einen Antrag von Oktober 2022 bis September 2023 sind die Einkünfte des Ehegatten / des eingetragenen Lebenspartners / der Eltern aus dem Jahr 2020 entscheidend.

Liegt der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid noch nicht vor, kann gemäß § 24 Absatz 2 BAföG eine glaubhaft gemachte Erklärung über die Einkommensverhältnisse vorgelegt werden. Ausbildungsförderung wird vorerst unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, wird über den Antrag  abschließend entschieden.

Antrag Formblatt - Erklärung und Glaubhaftmachung (PDF)

 

 

Hinweis

Als Antragsteller sind Sie verpflichtet, die Unterlagen (Formblätter/Einkommensunterlagen) Ihres Ehepartners, Ihres Vater und/oder Ihrer Mutter vorzulegen. Ist dieses nicht möglich, vereinbaren Sie unbedingt einen Termin zur persönlichen Beratung bei Ihrem Sachbearbeiter. Er wird Ihnen die Möglichkeiten und Vorgehensweisen in diesen Fällen erläutern.

Zu wenig Zeit, um noch rechtzeitig einen Antrag auszufüllen?

Dann stellen Sie zunächst einen fristwahrenden Antrag.

Wenn die Zeit knapp ist, können Sie vorerst einen fristwahrenden Antrag stellen und die Formblätter und Nachweise nachreichen.

Fristwahrender Antrag (PDF)

Von Ihrer Sachbearbeitung angeforderte Vordrucke

Übersicht:

1. Antragstellende Person

2. Akademische Einrichtung

3. Eltern / Ehegatte / eingetragener Lebenspartner

4. Informationsblätter

Sie haben in dieser Rubrik nicht das entsprechende Formular für Ihre Bedürfnisse gefunden? Weitere Formulare finden Sie in unserem BAföG-ABC.

Schon gewusst?

  1. BAföG beantragen lohnt sich: Mehr BAföG durch neues BAföG-Gesetz, BAföG ist zinslos und zur Hälfte geschenkt.
  2. Stell Deinen Antrag ganz einfach online unter www.bafoeg-digital.de.
  3. Stell den Antrag so früh wie möglich, BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt.
  4. Geben Sie immer Ihren Vor- und Nachnamen und, wenn bereits vorhanden, Ihre Förderungsnummer an. So können Ihre Poststücke schnellstmöglich richtig zugeordnet werden.
  5. Änderungsmitteilungen sind unverzüglich anzuzeigen (z. B. Fachrichtungswechsel, Änderungen bei Schul- oder Ausbildungssituation bei Geschwistern, Studienabbruch etc.)

1.     

2.       

3