Rückforderungen

Rückforderungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt (Darlehensteil)

Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt ein Schreiben, dass Sie an die damaligen BAföG-Darlehens-Zahlungen erinnert.

In diesem Bescheid werden die Zeiten des BAföG-Bezuges und die Darlehenssummen aufgeführt.

Bei Fragen zu dem Bescheid und zu Rückzahlungsmodalitäten wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesverwaltungsamt.

Rückforderungsbescheid vom Studierendenwerk Paderborn

Sie haben vom Studierendenwerk Paderborn einen neuen BAföG-Bescheid mit einer Rückforderung erhalten? Grundsätzlich haben Sie diese Forderung innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.

Sollten Sie zurzeit nicht über die finanziellen Mittel zur Begleichung der Rückforderung verfügen, haben Sie die Möglichkeit, einen Stundungsantrag zu stellen.

Stundungsantrag (PDF) und Stundungsbedingungen (PDF)