Rückforderungen
Bitte schauen Sie sich den Rückforderungsbescheid genau an. Wer hat diesen Bescheid erlassen?
Das Studierendenwerk Paderborn? Dann lesen Sie bitte unter "Rückforderungsbescheid vom Studierendenwerk Paderborn" weiter.
Oder haben Sie Post vom Bundesverwaltungsamt bekommen? Lesen Sie bitte unter "Rückforderungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt (Darlehensteil) weiter.
Rückforderungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt (Darlehensteil)
Hatten Sie während des Studiums einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wurde der Förderungsbetrag in der Regel als Zuschuss und Darlehen gewährt. Den Darlehensteil müssen Sie zurückzahlen. Für die Darlehensverwaltung und den Darlehenseinzug ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt ein Schreiben, dass Sie an die damaligen BAföG-Darlehens-Zahlungen erinnert.
In diesem Bescheid werden die Zeiten des BAföG-Bezuges und die Darlehenssummen aufgeführt.
Bei Fragen zu dem Bescheid und zu Rückzahlungsmodalitäten wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesverwaltungsamt oder nutzen Sie das BAföG-online Portal.
Das Verfahren und die einzelnen Phasen sind auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes übersichtlich dargestellt.
Rückforderungsbescheid vom Studierendenwerk Paderborn
Sie haben vom Studierendenwerk Paderborn einen neuen BAföG-Bescheid mit einer Rückforderung erhalten? Grundsätzlich haben Sie diese Forderung innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
Sollten Sie zurzeit nicht über die finanziellen Mittel zur Begleichung der Rückforderung verfügen, haben Sie die Möglichkeit, einen Stundungsantrag zu stellen.
