BAföG während der COVID-19-Pandemie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sichert zu, dass das BAföG auch bei der Schließung von Hochschulen weitergezahlt werde und es keine pandemiebedingten Nachteile im BAföG geben wird. 

Zur Pressemitteilung

 

Während der pandemischen Lage gab es eine Reihe an förderungsrechtichen Erleichterungen.

Nachfolgende wirken weiterhin:

  • Erhöhung der Förderungshöchstdauer / Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises

    Die Semester SS 2020, WS 2020/2021, SS 2021 und WS 2021/2022 werden als sogenannte "0-Semester" gewertet, es erhöht sich somit auch die Förderungshöchstdauer, also die Dauer in der BAföG bezogen werden kann. Auch die Vorlage des Leistungsnachweises ist danach erst später vorzulegen.

  • Keine Auswirkungen von Jobs in systemrelevanten Branchen auf die BAföG-Förderung noch bis zum 31.12.2022

    Wer in systemrelevanten Branchen unsere Gesellschaft unterstützt und diese Tätigkeit seit Beginn der Corona Pandemie aufgenommen oder ausgeweitet hat, behält grds. seine volle BAföG-Förderung.
    Daraus erzielte zusätzliche Einkünfte kürzen nicht das BAföG!

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Sachbearbeitung.