Das 27. BAföG-Änderungsgesetz, das bereits zum Wintersemester 2022/23 greifen soll, umfasst unter anderem folgende Punkte:
• Erhöhung der Bedarfssätze um knapp 6 %
• Erhöhung der Freibeträge um knapp 21 %
• Erhöhung der Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre
• Höheres Schonvermögen gestaffelt nach Alter
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