Daka-Studiendarlehen

Sie haben keinen Anspruch auf BAföG oder die BAföG-Zahlung ist zu gering?

Sie sind zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes auf eine (zusätzliche) finanzielle Hilfe angewiesen?

Die Daka könnte Ihnen eine gute Finanzierungsmöglichkeit anbieten.

Bedürftige Studierende können das Daka-Darlehen nicht mehr nur für die Abschlussphase, sondern bereits ab dem 1. Semester für die Dauer der Regelstudienzeit in Anspruch nehmen.
Die maximale Darlehenssumme wurde darüber hinaus von 9.000 € auf 12.000 € erhöht.

Voraussetzungen für die Gewährung eines Darlehens sind u. a.:

  • Immatrikuliert an der Universität Paderborn, der Hochschule Hamm-Lippstadt oder der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Paderborn,
  • Stellung einer Bürgschaft als Sicherheit.

Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen nach einem individuell erstellten Auszahlungsplan.

Ein Rechtsanspruch auf das Daka-Darlehen besteht nicht.
Eine Darlehensbewilligung ist nur möglich, wenn die Vergaberichtlinien erfüllt sind und dem Studierendenwerk Paderborn hinreichend Fördermittel (begrenztes Budget) zur Verfügung stehen.

Auslandsaufenthalte:
Für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt können bis zu 6.000 € weitere Förderungsmittel gewährt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie im Flyer und den Vergaberichtlinien sowie auf der Internet-Seite der Daka.

Beratung: Lassen Sie sich ausführlich über die Voraussetzungen, der Auszahlung und Tilgung bei Frau Dizdar vom Studierendenwerk Paderborn beraten.

Das zinslose Daka-Studiendarlehen ist jetzt online beantragbar.

Gütesiegel CHE-Studienkredit-Test 2022

Beim CHE-Studienkredit-Test werden aus Sicht der Studierenden Studienkredite bewertet und jeweils in eine „Spitzen-“, eine „Mittel-“ und eine „Schlussgruppe“ einsortiert.

Die Kategorien sind Zugang, Kapazität, Kosten, Risikobegrenzung und Flexibilität.

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke NRW erhielt in vier von fünf Kategorien Spitzenergebnisse. Lediglich beim „Zugang“ wurde nicht die Höchstnote vergeben, da für den Abschluss des Vertrags eine Bürgschaft von Eltern oder anderen Personen notwendig ist.

 

CHE-Testbericht 2023 ansehen (PDF)