BAföG-Staatsdarlehen

Das BAföG-Staatsdarlehen kann Studierenden für höchstens zwölf Monate angeboten werden, die nach Ende der Regelstudienzeit eine Hilfe zum Studienabschluss benötigen.

Voraussetzung ist, dass innerhalb von vier Semestern nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder nach Ende der Förderung über die Förderungshöchstdauer gemäß § 15 Abs. 3 BAföG voraussichtlich innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss die Ausbildung abgeschlossen werden kann (§ 15 Abs. 3a BAföG).

Ansprechpartner für die Beantragung und Bearbeitung in der Bewilligungs- und Auszahlungsphase liegt ausschließlich bei der Sachbearbeitung.

Neben dem Antrag auf Studienabschlusshilfe sind wie bei einem Wiederholungsantrag alle üblichen Formblätter und Nachweise einzureichen, da sich die Höhe der Hilfe auch nach dem BAföG berechnet. Dieses zinslose Darlehen müssen Sie vollständig an das Bundesverwaltungsamt zurückzahlen.

Antrag – Studienabschlusshilfe (PDF)

Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie unter Ansprechpartner.