Studienstarthilfe - 1.000 € Studienstartzuschuss

Beantragen Sie jetzt Ihre Studienstarthilfe - offiziell, sicher und schnell. 

Was ist die Studienstarthilfe?

Ein eigener Laptop, Lehr- und Lernmaterialien oder eine Mietkaution – zum Studienstart fallen einige Kosten an. Die Studienstarthilfe unterstützt junge Menschen, die Sozialleistungen be]ziehen, beim Start an der Universität oder Akademie.

Der einmalige Zuschuss von 1.000 Euro kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden. 

Wer erhält Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe richtet sich an Studierende, die sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulieren und bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Studierenden im Monat vor Beginn ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld – genaue Voraussetzungen hier abrufbar) bezogen haben. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist. Die Studienstarthilfe sollte daher zügig beantragt werden.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag auf Studienstarthilfe kann ausschließlich elektronisch im Portal BAföG Digital gestellt werden.

https://www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE

Beantragungsschluss:

Studienstarthilfe muss bis zum Ende des zweiten Monats nach Studienbeginn beantragt werden, d. h.

- 30.04. bzw. 31.10. für Studierende der Katho PB und HSHL

- 31.05. bzw. 30.11. für Studierende der Uni Paderborn

Ein Vorkurs zählt als Studienbeginn, wodurch sich die Beantragungsfrist nach vorne verlagert (Frist ist das Ende des auf den Studienstart folgenden Monats).

Hier gibt es weiterführende Links 

https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/studienstarthilfe/studienstarthilfe_node.html

Link zur Antragsstellung:

https://www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE