Ende der Förderung

Das Ende Ihrer BAföG-Förderung ist absehbar und Sie brauchen gezielte Informationen dazu?
Ein Mausklick auf einen der folgenden Stichpunkte genügt, und Sie finden weitere Informationen.

Förderungshöchstdauer

Die Förderungshöchstdauer richtet sich grds. nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges.

Infoblatt – Förderungshöchstdauer (PDF)

Studienabbruch

Sie haben Ihr Studium abgebrochen oder haben vor, es abzubrechen?

Sie sollten umgehend Kontakt zu Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter aufnehmen.

Der Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht nicht bis zum Zeitpunkt Ihrer Exmatrikulation, sondern nur solange Sie das Studium tatsächlich betreiben.

Die BAföG-Abteilung wird nicht automatisch von der Universität oder den Fachhochschulen über einen Abbruch informiert.

Abschluss des Studiums

Das Team der BAföG-Abteilung gratuliert zum erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums!

Sollten Sie zurzeit laufend Ausbildungsförderung erhalten, müssen Sie umgehend das Ende des Studiums dem BAföG-Amt mitteilen.
Förderung wird nicht bis zu dem Zeitpunkt der Exmatrikulation, sondern bis zur Bekanntgabe des Gesamtergebnisses gewährt, längstens jedoch bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die letzte verpflichtende Studienleistung abgelegt wurde.
Sie sind daher verpflichtet, dem BAföG-Amt sowol den Termin Ihrer letzten verpflichtenden Studienleistung als auch das Datum der ersten durch die Hochschule oder das Prüfungsamt erteilten verbindlichen Benachrichtigung über Ihr Bestehen unverzüglich mitzuteilen. Dabei reicht es aus, dass Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie bestanden haben, ohne das es auf Einzelnoten ankommt.
Nach Erhalt ist eine Kopie Ihres Abschluss-Zeugnisses dem BAföG-Amt vorzulegen.

Ist es trotz rechtzeitiger Mitteilung zu einer Überzahlung gekommen und sind Sie nicht in der wirtschaftlichen Lage die Rückforderung fristgerecht zu erstatten, haben Sie die Möglichkeit, einen Stundungsantrag (PDF) zu stellen.

Rückzahlung des Darlehens

Ihr Abschluss des Studiums liegt schon Jahre zurück, da werden Sie mit einem Schreiben vom Bundesverwaltungsamt an die damaligen BAföG-Darlehens-Zahlungen erinnert.

In dem Bescheid, den Sie ca. 4,5 Jahre nach Ende Ihrer Förderungshöchstdauer erhalten, werden Zeiten des BAföG-Bezuges und die Darlehenssummen aufgeführt.

Welche Möglichkeiten der Rückzahlung und Erlasse angeboten werden, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.

Bitte beachten Sie die neuen Rückzahlungsmodalitäten und das Wahlrecht, soweit Sie BAföG bereits für einen Zeitraum bis zum 31.08.2019 erhalten haben.

Das Bundesverwaltungsamt informiert Sie ausführlich über die Darlehensabwicklung.

Ein Tipp vom Studierendenwerk Paderborn

Bitte bewahren Sie Ihre BAföG-Bescheide gut auf, um die Rückforderung des Bundesverwaltungsamtes prüfen zu können.

Sollte sich zwischenzeitig Ihre Wohnanschrift ändern, ist eine entsprechende Mitteilung unter Nennung der Förderungsnummer direkt beim Bundesverwaltungsamt vorzunehmen.