Antragsformulare
Wichtiges Wissen
- BAföG beantragen lohnt sich: BAföG ist zinslos und zur Hälfte geschenkt.
- Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt.
- Geben Sie immer Ihren Vor- und Nachnamen und, wenn bereits vorhanden, Ihre Förderungsnummer an. So können Ihre Unterlagen schnellstmöglich zugeordnet werden.
- Alle Änderungen wie z. B. Fachrichtungswechsel, Änderungen bei Schul- oder Ausbildungssituation bei Geschwister, Studienabbruch etc. sind unverzüglich anzuzeigen.
Unsere Bitte
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Paderborn hat im Herbst 2023 eine Umstellung auf die elektronische Akte vorgenommen. Mit einer digitalen Beantragung unterstützen Sie den Bearbeitungsprozess maßgeblich, denn alle postalisch eingereichten Unterlagen müssen zur Digitalisierung manuell aufbereitet werden. Dieser Vorgang nimmt Zeit in Anspruch und behindert eine zügige Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
Mit Einreichung eines digitalen Antrages schonen Sie auch Ressourcen und schützen aktiv die Umwelt.
Daher bitten wir Sie, die digitalen Angebote des BAföG-Amtes zu nutzen.
Rechtliche Hinweise
Ansprüche können aus dem Inhalt nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetze und Verordnungen sind nur gültig und finden Anwendung entsprechend ihrer jeweils aktuellsten Fassung, die im einschlägigen amtlichen Verkündungsorgan (insbesondere Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger) veröffentlicht ist.
Online-Antrag für die Studienstarthilfe
Studienstarthilfe - 1.000 € Studienstartzuschuss
Beantragen Sie jetzt Ihre Studienstarthilfe - offiziell, sicher und schnell.
Was ist die Studienstarthilfe?
Ein eigener Laptop, Lehr- und Lernmaterialien oder eine Mietkaution – zum Studienstart fallen einige Kosten an. Die Studienstarthilfe unterstützt junge Menschen, die Sozialleistungen be]ziehen, beim Start an der Universität oder Akademie.
Der einmalige Zuschuss von 1.000 Euro kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden.
Wer erhält Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe richtet sich an Studierende, die sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulieren und bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Studierenden im Monat vor Beginn ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld – genaue Voraussetzungen hier abrufbar) bezogen haben. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist. Die Studienstarthilfe sollte daher zügig beantragt werden.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Der Antrag auf Studienstarthilfe kann ausschließlich elektronisch im Portal BAföG Digital gestellt werden.
https://www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE
Beantragungsschluss:
Studienstarthilfe muss bis zum Ende des zweiten Monats nach Studienbeginn beantragt werden, d. h.
- 30.04. bzw. 31.10. für Studierende der Katho PB und HSHL
- 31.05. bzw. 30.11. für Studierende der Uni Paderborn
Ein Vorkurs zählt als Studienbeginn, wodurch sich die Beantragungsfrist nach vorne verlagert (Frist ist das Ende des auf den Studienstart folgenden Monats).
Hier gibt es weiterführende Links
Link zur Antragsstellung:
Online-Antrag für BAföG
Nutzen Sie für die Beantragung von BAföG-Leistungen das Portal BAföG-Digital
Eine kostenlose Hilfestellung bei der Beantragung von BAföG. Keine unnötigen Fragen. Nur das Wesentliche aufgrund Ihrer eigenen Lebenssituation.
Hier geht's zum Online-Assistenten.
Sind noch Fragen offen? Hier finden Sie Antworten.
Erst- oder Wiederholungsantrag (PDF-Formulare)
Wichtige Hinweise
Reichen Sie bei jeder Antragstellung die erforderlichen Formulare rechtzeitig und vollständig ein.
Insbesondere bei einem Wiederholungsantrag sollten Sie die Unterlagen mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einrichen, somit vermeiden Sie eine Zahlungsunterbrechung.
Bestehen Probleme im Elternhaus oder haben Sie Bedenken, dass ein Elternteil oder ggf. beide Eltern nicht aktiv bei der Antragstellung mitwirken, dann sprechen Sie rechtzeitig mit uns. Wir unterstützen Sie. Dies benötigt jedoch Zeit.
Die genannten Formulare und Vordrucke entsprechen einem Standartantrag. Besondere Lebenssituationen und/oder Studienverläufe erfordern in der Regel weitere oder andere Formulare. Wenn Sie in dieser Rubrik nicht das entsprechende Formular gefunden haben, schauen Sie doch bitte in unserer "BAföG von A bis Z" Auflistung nach. Finden Sie auch dort nicht die erforderlichen Informationen, dann wenden Sie sich bitte an das Team der BAföG-Abteilung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Entsprechend Ihrem Studienstand benötigen wir von Ihnen:
Formblatt 01 bei der erstmaligen Beantragung für einen Bachelor- oder Masterstudiengang
Das Formblatt 01 ist der eigentliche Antrag auf BAföG und bei jeder erstmaligen Beantragung immer erforderlich.
Bei einem Hochschulwechsel oder dem Beginn eines Master-Studiengangs (dies ist immer ein neuer Ausbildungsabschnitt) ist dieses Formular ebenfalls immer auszufüllen.
Bitte füllen Sie das Formblatt vollständig und gut leserlich aus.
Wenn Ihre Vermögenswerte bei Antragstellung weniger als 10.000 Euro betragen, können Sie diese Erklärung abgeben. Sie müssen dann die Seite 4 des Formblatts 01 nicht ausfüllen und keine Vermögensnachweise einreichen.
Formblatt 09 bei der weiteren Beantragung (Wiederholungsantrag)
Nur wenn sich keine Änderungen in Ihren Verhältnissen zum Vorantrag ergeben haben, können Sie zur erleichterten Antragstellung diesen Vordruck nutzen. Bei Änderungen ist weiterhin das Formblatt 01 erforderlich.
Formular für das Flexibilitätssemester
Im Anschluss an die Förderungshöchstdauer oder die verlängerte Förderungshöchstdauer kann einmalig ein Flexibilitätssemester in Anspruch genommen werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter sind diesem Formular ebenfalls beizufügen.
Formular für die Studienabschlusshilfe
Das BAföG-Staatsdarlehen kann Studierenden für höchstens zwölf Monate angeboten werden, die nach Ende der Regelstudienzeit eine Hilfe zum Studienabschluss benötigen.
Voraussetzung ist, dass innerhalb von vier Semestern nach dem Ende der Förderungshchstdauer oder nach Ende der Förderung über die Förderungshöchstdauer gemäß § 15 Abs. 3 BAföG voraussichtlich innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss die ausbildung abgeschlossen werden kann (§ 15 Abs. 3a BAföG).
Neben dem Formular auf Studienabschluss sind - wie bei einem Wiederholungsantrag - alle üblichen Formblätter und Nachweise einzureichen, da sich die Höhe der Hilfe auch nach dem BAfög berechnet. Dieses zinslose Darlehen müssen Sie vollständig an das Bundesverwaltungsamt zurückzahlen.
Fristwahrender Antrag - wenn die Zeit drängt
Wenn die Zeit knapp ist, können Sie vorerst einen fristwahrenden Antrag stellen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter sowie die entsprechenden Nachweise müssen Sie auf jeden Fall einreichen.
Formblatt 02 - Nachweis für ein Vorpraktikum
Für Vorpraktika, die für das anschließende Studium erforderlich sind, wird das Formblatt 02 von der jeweiligen Praktikumsstelle benötigt.
Studienbescheinigung § 9 BAföG - Nachweis für ein Studium
Studierende an der Universität Paderborn und Studierende an der Hochschule Hamm-Lippstadt haben die Möglichkeit eine Einverständniserklärung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Hochschule und Studierendenwerk abzugeben. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Hochschule (Service Center oder Campus Office).
Alle anderen Studierenden haben die Studienbescheinigung nach § 9 BAföG der entsprechenden Ausbildungsstätte einzureichen.
Formblatt 03 - von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern / von dem Vater / von der Mutter
Jede Person - Ehegatte/eingetragener Lebenspartner, Vater und Mutter - muss dieses Formblatt ausfüllen.
Zur Berechnung der Ausbildungsförderung werden die Einkommensunterlagen des vorletzten Kalenderjahres benötigt. Vorzulegen sind alle Seiten des Einkommensteuerbescheids, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbescheid etc.
Liegt der maßgebliche Einkommensbescheid noch nicht vor, kann gemäß § 24 Abs. 2 BAföG eine glaubhaft gemachte Erklärung über die Einkommensverhältnisse vorgelegt werden. Ausbildungsförderung wird vorerst unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, wird über den Antrag abschließend entschieden.
Wichtiger Hinweis
Als antragstellende Person sind Sie verpflichtet, die Unterlagen (Formblätter/Einkommensunterlagen) Ihres Ehepartners, Ihres Vater und/oder Ihrer Mutter vorzulegen. Ist dies nicht möglich, weil Sie z. B. keinen Kontakt zu Ihren Eltern haben, kontaktieren Sie uns umgehend.
Von Ihrer Sachbearbeitung angeforderte Vordrucke
Übersicht:
1. Antragstellende Person
1.4 Vordruck für die Ausländerbehörde
1.6.1 Bescheinigung der Krankenversicherung - gesetzlich
1.6.2 Bescheinigung der Krankenversicherung - privat
1.6.3 Bescheinigung der Krankenversicherung - über 30 Jahre
1.7 Bankverbindung der auszubildenden Person
1.10 Vereinfachte Vermögensfeststellung
1.11 Erklärung über ein Grundstück der auszubildenden Person
1.13 Unterschrift auf dem Formblatt 01/09 fehlt
1.14 Erklärung unbekannter Aufenthaltsort der Eltern
1.17 Stundungsantrag der auszubildenden Person
1.20 Erklärung zum Flexibilitätssemester
2. Akademische Einrichtung
3. Eltern / Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
4. Informationsblätter
4.1 Info § 7 Abs. 3 Fachrichtungswechsel
4.2 Info § 8 Staatsangehörigkeit
4.5 Info § 11 Abs. 3 Elternunabhängig
4.6 Info § 14b Kinderbetreuungszuschlag
4.7 Info § 15a Förderungshöchstdauer
4.8 Info § 15 Abs. 3 bis 5 über Förderungshöchstdauer hinaus
4.9 Info § 21 ff. Nebenverdienst
4.10 Info § 24 Abs. 3 Aktualisierung
4.12 Info § 36 Vorausleistungen
4.13 Info § 48 Abs. 1 und Abs. 2 Leistungsnachweis
4.14 Info Studium mit Behinderung
4.15 Info Erfassung der Steuer ID
4.16 Info Studienstarthilfe § 56
Sie haben in dieser Rubrik nicht das entsprechende Formular für Ihre Bedürfnisse gefunden? Weitere Formulare und Informationen finden Sie in unserem BAföG-ABC.