Aktuelles
Änderung im BAföG - Was ändert sich zum WS 2024/2025?
• Der BAföG-Grundbedarf steigt um 5 % (von 452 € auf 475 €); der BAföG-Wohnbedarf außerhalb des Elternhauses steigt von 360 € auf 380 €
è Studierende auswärts wohnend erhalten mithin ab WS 2024/2025 BAföG in Höhe von 855 € (derzeit: 812 €)
• Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden aktualisiert/angehoben.
• Die BAföG-Freibeträge (=Abzugsposten vom Einkommen) steigen um 5,25 %.
• Für die Einkommensberechnung werden die Sozialpauschalen aktualisiert.
• Nichtanrechnung von Einkommen von Geschwistern unter 18 Jahren, deren Ausbildung nicht BAföG-förderfähig ist.
• Minijobs der Studierenden sind beim BAföG anrechnungsfrei. Die seit 2024 höhere Minijob-Grenze wird ab Herbst nachvollzogen und die für 2025 vorgegriffen. Künftig wird die jeweilige Minijobgrenze im BAföG ohne Gesetzesänderung per BMBF-Verordnung nachvollzogen.
• BAföG-Förderungshöchstdauer ist künftig Regelstudienzeit + ein „Flexibilitätssemester“ (kann entweder im Bachelor- oder im Master-Studium eingesetzt werden).
• Fachrichtungswechsel/Studienabbruch kann künftig ein Semester später erfolgen („wichtiger Grund“ bis Beginn 5. Fachsemester), ohne eine BAföG-Förderung zu tangieren.
• Eine Verschärfung der BAföG-Rückzahlung wird nicht realisiert. Obwohl die während des Studiums ausgezahlte BAföG-Förderung das Fünffache betragen kann, müssen max. 10.010 € zinslos einkommensabhängig zurückgezahlt werden.
• Einführung einer einmaligen 1.000 € Studienstarthilfe im BAföG als Zuschuss für unter 25-jährige Erstsemester aus Bedarfsgemeinschaften, sofern im Vormonat vor Studienbeginn eine von acht Sozialleistungen bezogen wurde.
Weitere Info´s hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/bafoeg-reform-2024-2257882
Übrigens kann per Selbsteingabe in den offiziellen BAföG-Rechner auf dem Antragsportal www.bafoeg-digital.de ein BAföG-Anspruch abgeschätzt werden:
https://www.bafoeg-digital.de/resources/bafoeg/calculator/flutter_app.html