Aktuelles
Studienstarthilfe - 1.000 € Studienstartzuschuss
Beantragen Sie jetzt Ihre Studienstarthilfe - offiziell, sicher und schnell.
Was ist die Studienstarthilfe?
Ein eigener Laptop, Lehr- und Lernmaterialien oder eine Mietkaution – zum Studienstart fallen einige Kosten an. Die Studienstarthilfe unterstützt junge Menschen, die Sozialleistungen be]ziehen, beim Start an der Universität oder Akademie.
Der einmalige Zuschuss von 1.000 Euro kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden.
Wer erhält Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe richtet sich an Studierende, die sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulieren und bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Studierenden im Monat vor Beginn ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld – genaue Voraussetzungen hier abrufbar) bezogen haben. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist. Die Studienstarthilfe sollte daher zügig beantragt werden.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Der Antrag auf Studienstarthilfe kann ausschließlich elektronisch im Portal BAföG Digital gestellt werden.
https://www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE
Beantragungsschluss:
- 31.10. für Studierende der katho PB und HSHL
- 30.11. für Studierende der Uni Paderborn
Ein Vorkurs zählt als Studienbeginn, wodurch sich die Beantragungsfrist nach vorne verlagert (Frist ist das Ende des auf den Studienstart folgenden Monats).
Hier gibt es weiterführende Links
Link zur Antragsstellung:
Änderung im BAföG - Was ändert sich zum WS 2024/2025?
• Der BAföG-Grundbedarf steigt um 5 % (von 452 € auf 475 €); der BAföG-Wohnbedarf außerhalb des Elternhauses steigt von 360 € auf 380 €
è Studierende auswärts wohnend erhalten mithin ab WS 2024/2025 BAföG in Höhe von 855 € (derzeit: 812 €)
• Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden aktualisiert/angehoben.
• Die BAföG-Freibeträge (=Abzugsposten vom Einkommen) steigen um 5,25 %.
• Für die Einkommensberechnung werden die Sozialpauschalen aktualisiert.
• Nichtanrechnung von Einkommen von Geschwistern unter 18 Jahren, deren Ausbildung nicht BAföG-förderfähig ist.
• Minijobs der Studierenden sind beim BAföG anrechnungsfrei. Die seit 2024 höhere Minijob-Grenze wird ab Herbst nachvollzogen und die für 2025 vorgegriffen. Künftig wird die jeweilige Minijobgrenze im BAföG ohne Gesetzesänderung per BMBF-Verordnung nachvollzogen.
• BAföG-Förderungshöchstdauer ist künftig Regelstudienzeit + ein „Flexibilitätssemester“ (kann entweder im Bachelor- oder im Master-Studium eingesetzt werden).
• Fachrichtungswechsel/Studienabbruch kann künftig ein Semester später erfolgen („wichtiger Grund“ bis Beginn 5. Fachsemester), ohne eine BAföG-Förderung zu tangieren.
• Eine Verschärfung der BAföG-Rückzahlung wird nicht realisiert. Obwohl die während des Studiums ausgezahlte BAföG-Förderung das Fünffache betragen kann, müssen max. 10.010 € zinslos einkommensabhängig zurückgezahlt werden.
• Einführung einer einmaligen 1.000 € Studienstarthilfe im BAföG als Zuschuss für unter 25-jährige Erstsemester aus Bedarfsgemeinschaften, sofern im Vormonat vor Studienbeginn eine von acht Sozialleistungen bezogen wurde.
Weitere Info´s hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/bafoeg-reform-2024-2257882
Übrigens kann per Selbsteingabe in den offiziellen BAföG-Rechner auf dem Antragsportal www.bafoeg-digital.de ein BAföG-Anspruch abgeschätzt werden:
https://www.bafoeg-digital.de/resources/bafoeg/calculator/flutter_app.html